In Berlin will ein Richter eine Kopftuch tragende Zeugin nur vernehmen, wenn er ihre Ohren sieht. Nur so könne er beurteilen, ob sie die Wahrheit sage. Anwalt legt Beschwerde ein.
Sie verteidigt Mörder, Räuber, Dealer. Gesehen hat Pamela Pabst sie noch nie. Ihre Klienten wissen zu schätzen, dass sie sie nicht nach dem Äußeren beurteilt.
Die Geschäftsordnung des Parlaments verstoße gegen die Landesverfassung, fand die Oppositions-Partei und klagte. Die Richter schüttelten nur den Kopf. Kein Wunder.