Internationaler Gerichtshof in Den Haag weist Klage der Demokratischen Republik Kongo gegen Ruanda wegen „bewaffneter Aggression“ ab und erklärt sich in allen Punkten für unzuständig. In einer ähnlichen Klage war Uganda verurteilt worden
Aus formalen Gründen entließen die Richter in Den Haag einen der bekanntesten Hutu-Extremisten. Deshalb verweigert jetzt die Regierung in Kigali den Ermittlern vor Ort die Zusammenarbeit ■ Aus Arusha Peter Böhm