Das Verteidigungsministeriumwill direkt und ohne die Anwälte der Angehörigen der Opfer des Luftangriffs vom 4. September 2009 über Entschädigungen verhandeln.
Die Karlsruher Bundesanwaltschaft will gegen Klein ermitteln. Dabei soll geklärt werden, ob er mit dem Befehl zum Bombardement in Afghanistan ein Kriegsverbrechen begangen hat.