■ Bundesjustizministerium hält einen Prozeß gegen PKK-Chef in der Türkei für sinnvoller. Kein genereller Verzicht auf Auslieferung nach Deutschland. Erstaunen über italienische Vorwürfe
■ Römisches Gericht verfügt die Haftentlassung des PKK-Führers gegen milde Meldeauflagen. Unmittelbar zuvor gab die deutsche Regierung bekannt, die Auslieferung des in Deutschland per Haftbefehl Gesuchten vorerst nicht zu betreiben