Der Mayday-Parade am 1. Mai droht ein juristisches Nachspiel. Ein Technolabel, das gleichnamige Veranstaltungen organisiert, sieht sein Markenrecht verletzt. Demoorganisatoren bleiben gelassen
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Quelle: taz Berlin
Ressort: Berlin
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Quelle: taz
Ressort: Schwerpunkt
Der Architekt von Gerkan klagt gegen die Bahn. Der von ihm entworfene Hauptbahnhof hat statt einer Gewölbedecke im Untergeschoss ein Flachdach bekommen. Morgen entscheidet Landgericht
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Quelle: taz Berlin
Ressort: Berlin Aktuell
Kritik am Distributionsprozess bleibt reine Theorie. Wer im Internet einen Link auf diese Theorie setzt, wird bestraft
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Quelle: taz Berlin
Ressort: Berlin
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Quelle: taz
Ressort: Medien
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Quelle: taz Berlin
Ressort: Berlin Aktuell
Nach der Entführung einer S-Bahn am Samstag kommen absurde Details ans Licht: Steffen B. konnte den Zug zwanzig Stationen kutschieren, ohne dass die Kaperung groß aufgefallen wäre. Als die Polizei ihn stellte, zog er die Gaspistole
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Quelle: taz Berlin
Ressort: Berlin Aktuell
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Quelle: taz
Ressort: Schwerpunkt
Die Berliner Antifa sucht jetzt mit eigenen Plakaten nach potenziellen Staftätern des 1. Mai aus den Reihen der Polizei. Staatsschutz vermutet darin einen Verstoß gegen das Kunsturhebergesetz. Resonanz auf Original-Polizeiposter bisher gering
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Quelle: taz Berlin
Ressort: Berlin
Ob Hund, Wolf oder schwarzer Panther: Tatzen sind tierisch begehrt, manchen sogar eine Klage wert – und einigen gehen Tatzen direkt unter die Haut. Durch Bremen wandelt ein lebendes Logo
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Quelle: taz Bremen
Ressort: Schlagseite
Die „Berliner Zeitung“ will sich künftig 42 Tage Bedenkzeit einräumen, ob sie die Beiträge ihrer freien Autoren überhaupt druckt. Neue Geschäftsbedingungen versuchen Zweitverwertung auszuhebeln
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Quelle: taz
Ressort: Medien
Bescheidenes Zubrot für Fotografen und Schreiber
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Quelle: taz
Ressort: Medien
Die CDU möchte Beschuldigungen gegen Böger nicht weiter verbreiten und muss dennoch weiteren Ärger fürchten
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Quelle: taz Berlin
Ressort: Berlin Aktuell
Ein Beamter beschlagnahmte die Kamera eines Mannes, der eine Baumfällaktion in Friedrichshain fotografierte. Begründung: Recht am eigenen Bild. Doch bei Personen als „Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit“ gilt das eben nicht
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Ressort: Berlin
taz-Serie „Migration und Bildung“ (Teil 6): ErzieherInnen und LehrerInnen werden in den Fachschulen und im Studium nicht darauf vorbereitet, wie sie mit Kindern nichtdeutscher Herkunft arbeiten müssen. Schulverwaltung hat jahrzehntelang Desinteresse an angemessener Lehrerfortbildung gezeigt
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Quelle: taz Berlin
Ressort: Berlin
Überprüfung und Sprachtests würden Migranten der ersten Generation diskriminieren
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Quelle: taz
Ressort: Berlin
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Ressort: Meinung und Diskussion
■ Präzedenzfall: Gericht gibt Bildjournalisten im Prozess gegen „Tagesspiegel“ Recht. Die Zeitung soll zahlen, weil sie unerlaubt Bilder der Fotografen im Internet verwendet hat
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Ressort: Medien
■ 80 freie Fotografen demonstrieren gegen Verletzung des Urheberrechts
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Quelle: taz Berlin
Ressort: Berlin Aktuell
■ Fotografen gegen den "Tagesspiegel": Darf ein Verlag Beiträge von Mitarbeitern endlos ausbeuten?
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Quelle: taz
Ressort: Medien
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