NEONAZI-MARSCH Verwaltungsgericht erklärt Verbot einer Demo gegen Nazis in Bad Nenndorf nachträglich für rechtswidrig. Es habe kein polizeilicher Notstand geherrscht
Das Verwaltungsgericht Hannover verhandelt über das Verbot einer antifaschistischen Demonstration in Bad Nenndorf wegen polizeilichen Notstandes. Gericht vertagt Entscheidung auf Mittwoch.
Die Polizei untersagt Versammlungen an der Strecke während des bevorstehenden Castortransports. Die Atomkraftgegner im Wendland wollen trotzdem protestieren.
Zahlreiche Auflagen hat die Stadt Braunschweig bei Protesten gegen den Flughafenausbau erlassen. Nicht alle waren zulässig, befand jetzt das Verwaltungsgericht.
Rund 20.000 Menschen protestieren beim bundesweiten Streckenaktionstag gegen Atomtransporte. Im Wendland schränkt die Polizei das Demonstrationsrecht ein.
Um künftig effektiver gegen rechtsextreme Aufmärsche vorgehen zu können, wollen CDU und FDP in Niedersachsen den "Schwarzen Block" gleich mit verbieten. Der Protest hält sich in Grenzen.
Robin Wood-Aktivistin Cécile Lecomte klagt in Karlsruhe gegen den Unterbindungsgewahrsam. Lecomte verbrachte beim Castor-Transport nach Gorleben vier Tage vorbeugend im Gefängnis, da sie geringfügige Ordnungswidrigkeiten begehen könnte.
VERSAMMLUNGSRECHT Nach Bayern will sich nun auch Niedersachsen ein eigenes Demo-Gesetz für den Kampf gegen Rechts geben. Die anderen Nord-Länder warten ab, Bürgerrechtler warnen vor Grundrechteabbau
VERBOT Die Braunschweiger Flashmob-Aktivisten geben nicht auf. Nachdem die Stadt ein öffentliches Picknick auf dem Schlossplatz verhindert hat, wollen sie das berühmte Löwendenkmal aufsuchen – als angemeldete Demonstration
Die Stadtoberen in Hannover wären besser beraten gewesen, die Neonazis in der Innenstadt kurz marschieren zu lassen und sie ohne Gefahr für andere wieder aus der Stadt herauszueskortieren.
Gericht sieht in Hannover „neues Gefahrenpotential“ von Rechts. Veranstalter wollen in die nächste Instanz gehen. Konflikt zwischen DGB und Polizei wegen Antifa-Aufrufs
Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat ein Versammlungsverbot der Stadt für einen Aufmarsch am 11. April kassiert. Die öffentliche Zurschaustellung von rechtsextremistischem Gedankengut reiche für ein Verbot nicht aus
Ein Marsch der Rechtsextremen am 1. Mai in Hannover ist verboten. Eine Billigung der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft sei nicht hinzunehmen, sagt Polizeipräsident Binias. Nun wird ein Rechtsstreit erwartet