Notwehrrecht für Klimaschutz reklamiert
Pressesprecher des Hamburger Klimacamps vom Amtsgericht wegen Widerstands verurteilt. Obwohl die Auflösung einer Kundgebung durch die Polizei wahrscheinlich rechtswidrig war, hätte er sich polizeilichem Zwang beugen müssen
11.2.2009