Sind religionskritische Äußerungen wie die Vorführung des Schmäh-Videos rechtlich erlaubt? In Deutschland gilt: Es darf kritisiert werden, Religion zu beschimpfen ist strafbar.
Die Rechtsaußen von Pro Deutschland wollen die Hassspirale weiter drehen. Die Bürgergesellschaft muss ihnen zeigen, dass sie nur ein „lächerlicher Haufen“ sind.
Die Polizei ist verpflichtet, auch für Neonazis das Recht auf Demonstrationen durchzusetzen. Das bedeutet aber nicht, ihnen die Anreise zu einem Aufmarsch zu organisieren.
Die Occupy-Aktionen bis Freitag wurden verboten. Undifferenzierte Aufenthaltsverbote wurden allerdings wieder zurückgenommen.
Die Groß-Demo am Samstag findet statt.
Von Heiligendamm in die Metropole: Die „Blockupy“-Inszenierung ist mehr als ein Protestmoment. Die Stadt Frankfurt übersieht das und sorgt so für Konfliktpotential.
GRUNDSÄTZE Holocaustleugnung und „Mein Kampf“-Freigabe: Die niedersächsische Piratenpartei schasst einen Landtagskandidaten, der mit „denkbar schlechten Beispielen“ für die Meinungsfreiheit warb
Ein CDU-Hinterbänkler beschimpft martialisch die kritische Öffentlichkeit des Internets. Könnte man als Idiotie abtun, wenn nicht mehr dahinterstecken würde.
HEILIGENDAMM Fünf Tage Vorbeugehaft für zwei Transparente – das geht nicht, sagt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und rügt die Bundesrepublik Deutschland
Nach der Erfassung tausender Handydaten spricht Wolfgang Thierse (SPD) von einem "skandalösen Vorgang". Nun wird sich auch der sächsische Landtag mit dem Thema befassen.