GEZIELTE TÖTUNGEN Generalbundesanwalt nimmt Ermittlungen im Fall Bünyamin E. auf. Der Deutsche starb in Pakistan durch eine amerikanische Drohne. In den USA zeigen Bürgerrechtler die Obama-Regierung wegen des Todes von drei Amerikanern im Jemen an ➤ Seite 3
DEUTSCHLAND In Wuppertal galt Bünyamin E. als unauffälliger und hilfsbereiter Mitschüler. Später folgte er seinem Bruder in die Islamistenhochburg Nordwaziristan an der Grenze zu Afghanistan. Dort wurde er im Oktober 2010 das erste deutsche Opfer eines US-Drohnenangriffs
Angehörige amerikanischer Drohnen-Toter klagen gegen hohe US-Politiker und -Militärs. Das Verfahren stellt die Rechtmäßigkeit von Drohnenkriegen in Frage.
Der Prozess ist wegweisend, weil Den Haag sich nicht zu einem emotional begründeten Höchsturteil hinreißen ließ. Chefankläger Ocampo hingegen gestand sein Scheitern ein.
In New York beginnen die 193 UN-Mitgliedstaaten die Verhandlungen über den internationalen „Arms Trade Treaty“. Er kann an vielen offenen Streitfragen scheitern.
Seit gut zwanzig Jahren dauert nun schon der Kampf, die Kontrolle des Waffenhandels auf die Tagesordnung der EU zu setzen. Jetzt ist es endlich soweit.
In Deutschland formiert sich eine Wissenschaftler-Allianz für mehr Nachhaltigkeit und Transformation. Experten für Umwelt und Naturschutz werden rarer.
Der Einspruch gegen die Einstellung des Verfahrens gegen Callixte Mbarushimana wurde abgelehnt. Dabei ist er der wichtigste noch in Freiheit lebende Führer der FDLR-Miliz.
UKRAINE/EU Mitglieder der EU-Kommission wollen kein Fußballspiel in der Ukraine besuchen, verstehen das aber nicht als Boykott. Julia Timoschenkos Tochter kritisiert die Zwangsernährung ihrer Mutter
Deutschlands Rolle beim Genozid an den Armeniern war nicht nur die eines Zuschauers. Um keinen Preis sollte das Bündnis mit der Türkei in Gefahr geraten.
INZESTVERBOT Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte weist die Klage eines Deutschen ab und bestätigt das hierzulande geltende Verbot von Sex unter erwachsenen Geschwistern. Aber ist das nicht veraltet? ➤ Seite 4KOMMENTAR VON CHRISTIAN RATH
Nach neun Jahren erlebt der Internationale Strafgerichtshof seinen ersten Schuldspruch. Er ist damit auf dem Boden der Tatsachen gelandet – was heilsam und gut ist.
STRAFGERICHTSHOF Der kongolesische Milizenführer Thomas Lubanga ist des Einsatzes von Kindersoldaten schuldig. Aber auch die Anklage hat Fehler gemacht
Für seine Angehörigen und ehemaligen Kindersoldaten ist Thomas Lubanga ein Held. Seine Verurteilung in Den Haag wegen Kriegsverbrechen verstehen sie nicht.