Der IGH hat über italienische Gerichtsurteile gegen Deutschland entschieden. Opfer deutscher Kriegsverbrechen dürfen nicht im Ausland klagen, so das Urteil.
Der Rechtsanwalt Joachim Lau vertritt bei dem Verfahren Italien gegen Deutschland vor dem Haager Gericht die NS-Opfer. Er glaubt sie werden im Verfahren vergessen.
Afrikanische Flüchtlinge klagen in Strassburg gegen Italien wegen Abschiebung ins Folterland Libyen. Das Urteil wird erst in ein paar Monaten erwartet.
Das gute Verhältnis von Italien und Libyen ist jetzt allen anderen EU-Staaten zuwider. Bis vor kurzem kam es ihnen noch gelegen, hielt es ihnen doch Flüchtlinge vom Hals.
Die Rückführung afrikanischer Flüchtlinge nach Libyen durch italienische Behörden nennt das Antifolterkomitee des Europarats menschenrechtswidrig und inhuman.