In einer ausführlichen Begründung verteidigt das Bundesverfassungsgericht die Entscheidung des Berliner Senats, die NPD am 8. Mai nicht zum Holocaust-Mahnmal zu lassen. Mit diesem Urteil hat das neue Versammlungsrecht den Härtetest bestanden
■ Am Tag bevor Helmut Kohl sich die Entwürfe für ein Holocaust-Denkmal ansieht, plädiert Rita Süssmuth für ein „unbequemes“ Mahnmal. 1995 war ein Entwurf an Kohl gescheitert