Erster Cannabis-Freispruch
Ein Patient mit Multipler Sklerose wird nicht wegen Besitzes großer Marihuana-Mengen bestraft. Amtsgericht Mannheim stellt „rechtfertigenden Notstand“ fest und spricht Angeklagten frei. Das Urteil ist jedoch keine Erlaubnis zum privaten Hanfanbau
30.7.2003