Krankenkassen müssen keine weiteren Gutachten einholen, wenn Patienten nicht mit dem Ergebnis einverstanden sind. Das entschied das Landessozialgericht Niedersachsen. Geklagt hatte ein Mann wegen Impotenz nach einer Beschneidung
Auf dem platten Land mangelt es in Niedersachsen an Hausärzten. Die Landesregierung schafft nun 60 zusätzliche Studienplätze. Die Medizinstudierenden müssen sich aber für zehn Jahre zur Arbeit auf dem Land verpflichten. Sonst drohen 250.000 Euro Strafe