Sollte Rabi Issaka abgeschoben werden, droht ihr die Genitalverstümmelung. Gelsenkirchener Verwaltungsrichter sehen das anders. Trotzdem darf die Frau aus Niger in Deutschland bleiben – noch sechs Monate, wegen einer Hungersnot
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Quelle: taz NRW
Ressort: Hintergrund
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