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Auch die Zweitfrau darf bleiben
Muslimische Zweitfrauen fallen oft durch Gesetzeslücken. Denn grundsätzlich wird die Polygamie in Deutschland geächtet. Nun hat ein rheinland-pfälzisches Gericht einer irakischen Zweitgattin Aufenthaltsrecht zugesprochen – aus humanitären Gründen
Von
COSIMA SCHMITT
Ausgabe vom
30.3.2004
,
Seite 08,
Inland
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