Kazim Görgülü kämpft seit fünf Jahren um seinen Sohn. Obwohl der Europäische Menschenrechts-Gerichtshof in Straßburg ihm das Sorgerecht zusprach, kann er den Fünfjährigen nicht treffen
Umgangsrecht für nichteheliche Väter bleibt umstritten: Bundesregierung akzeptiert Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte nicht. Jetzt muss die Große Kammer des Straßburger Gerichts entscheiden
Kazim Görgülü kämpft seit fünf Jahren um seinen Sohn. Obwohl der Europäische Menschenrechts-Gerichtshof in Straßburg ihm das Sorgerecht zusprach, kann er den Fünfjährigen nicht treffen
Umgangsrecht für nichteheliche Väter bleibt umstritten: Bundesregierung akzeptiert Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte nicht. Jetzt muss die Große Kammer des Straßburger Gerichts entscheiden
Kazim Görgülü kämpft seit fünf Jahren um seinen Sohn. Obwohl der Europäische Menschenrechts-Gerichtshof in Straßburg ihm das Sorgerecht zusprach, kann er den Fünfjährigen nicht treffen
Umgangsrecht für nichteheliche Väter bleibt umstritten: Bundesregierung akzeptiert Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte nicht. Jetzt muss die Große Kammer des Straßburger Gerichts entscheiden
Kazim Görgülü kämpft seit fünf Jahren um seinen Sohn. Obwohl der Europäische Menschenrechts-Gerichtshof in Straßburg ihm das Sorgerecht zusprach, kann er den Fünfjährigen nicht treffen
Umgangsrecht für nichteheliche Väter bleibt umstritten: Bundesregierung akzeptiert Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte nicht. Jetzt muss die Große Kammer des Straßburger Gerichts entscheiden