SORGERECHT Die deutsche Gesetzgebung muss auf das Straßburger Urteil reagieren. Eine Frist hat der Europäische Gerichtshof jedoch nicht gesetzt. Justizministerin will Studie abwarten
SORGERECHT Die deutsche Gesetzgebung muss auf das Straßburger Urteil reagieren. Eine Frist hat der Europäische Gerichtshof jedoch nicht gesetzt. Justizministerin will Studie abwarten
SORGERECHT Die deutsche Gesetzgebung muss auf das Straßburger Urteil reagieren. Eine Frist hat der Europäische Gerichtshof jedoch nicht gesetzt. Justizministerin will Studie abwarten
SORGERECHT Die deutsche Gesetzgebung muss auf das Straßburger Urteil reagieren. Eine Frist hat der Europäische Gerichtshof jedoch nicht gesetzt. Justizministerin will Studie abwarten