Das älteste spanische Atomkraftwerk Zorita kann nach einem Störfall nicht wieder angeschaltet werden. Ein generelles Ende der Betriebsgenehmigung ist für die spanische Regierung aber nicht denkbar. Sie verweist auf die zwei Jahre Restlaufzeit
Das älteste spanische Atomkraftwerk Zorita kann nach einem Störfall nicht wieder angeschaltet werden. Ein generelles Ende der Betriebsgenehmigung ist für die spanische Regierung aber nicht denkbar. Sie verweist auf die zwei Jahre Restlaufzeit
Das älteste spanische Atomkraftwerk Zorita kann nach einem Störfall nicht wieder angeschaltet werden. Ein generelles Ende der Betriebsgenehmigung ist für die spanische Regierung aber nicht denkbar. Sie verweist auf die zwei Jahre Restlaufzeit
Das älteste spanische Atomkraftwerk Zorita kann nach einem Störfall nicht wieder angeschaltet werden. Ein generelles Ende der Betriebsgenehmigung ist für die spanische Regierung aber nicht denkbar. Sie verweist auf die zwei Jahre Restlaufzeit