Fürs Betteln zahlen Das Sozialamt Göttingen hat einem Bettler die Stütze gekürzt, weil er mit den Almosen unzulässig hinzuverdient habe. Vorher hatte ein Sozialamtsmitarbeiter die Einkünfte des Bettlers gezählt Von SVENJA BERGT Ausgabe vom 28.3.2009, Seite 07, Wirtschaft und Umwelt Download (PDF)