Bundesarbeitsgericht sorgt dafür, dass ein überlassener Arbeitnehmer in einem Bremer Metall-Unternehmen bei gleicher Arbeit genauso wie die Stammbelegschaft bezahlt werden muss
Die Arbeiterwohlfahrt muss in Bremerhaven den „Tarifvertrag Pflege in Bremen“ anwenden. Das hat das Arbeitsgericht entschieden. Die AWO muss nun mehr Urlaub gewähren und Sonderzahlungen leisten