Viele Erntehelfer aus Osteuropa sind nicht sozialversichert. Juristen sehen darin einen Rechtsbruch. Dennoch lässt es die Deutsche Rentenversicherung zu.
Im pandemiebedingten Ad-hoc-Homeoffice haben Arbeitnehmer keinen Anspruch auf einen vom Arbeitgeber ausgestatteten Arbeitsplatz. Andere Arbeitsschutzregeln gelten