Bremer Gericht: Speichern der Telefonnummern ist ein Eingriff in die Grundrechte / Die Telekom muß gespeicherte Nummern nach spätestens vier Tagen wieder löschen ■ Aus Bremen Klaus Wolschner
Bedenken von Datenschützern obsiegen über den Wunsch der Telekom nach Registrierung von Telefongesprächen / Angebotspläne der Post empfindlich gestört ■ Aus Bremen Dirk Asendorpf