Justizministerium veröffentlicht Strafverfahrensstatistik / Der Paragraph 129a dient nicht der Strafverfolgung, sondern vor allem der Sanktionierung politisch mißliebiger Meinungen / Kaum Anwendung auf Rechtsextreme / Nur in seltenen Fällen wird Anklage erhoben ■ Aus Bonn Oliver Tolmein