■ Die Bundesanwaltschaft hatte gegen das ehemalige RAF-Mitglied Monika Helbing trotz Kronzeugenregelung auf 13 Jahre plädiert/ „Kollektivitäts-These“ im Urteil relativiert
Ex-RAF-Mitglied Inge Viett vor dem Staatsschutzsenat des Koblenzer Oberlandesgerichts/ Die Angeklagte gehört zu den RAF-AussteigerInnen, die in der DDR Unterschlupf fanden/ MfS-Kontakt über „eine normale Telefonnummer aus dem Telefonbuch“ ■ Von Thomas Krumenacker
■ Bundesgerichtshof hebt Zwölf-Jahre-Urteil gegen den RAF-Aussteiger teilweise auf und bestätigt die korrekte Anwendung des Kronzeugengesetzes/ Anwalt Hofmann: „Juristisches Hochreck“
Das Stuttgarter Oberlandesgericht verurteilt die DDR-Heimkehrerin und RAF-Aussteigerin wegen Mordes und Mordversuchs/ Die Kollektivitätsthese der Bundesanwaltschaft hat weiterhin Bestand ■ Aus Stammheim Erwin Single