■ Prozeß: Sechs von acht Angeklagten, die die KZ-Gedenkstätte überfallen und dort randaliert hatten, wurden zu Strafen von bis zu 20 Monaten Knast verurteilt
■ Zwei Antifas standen wegen Volksverhetzung vor Gericht / Sie sollen „Deutsche Polizisten schützen die Faschisten“ gerufen haben / Freispruch und Einstellung
In Sachsen-Anhalt meiden die Wahlkämpfer die Auseinandersetzung mit der Ausländerfeindlichkeit / Die Parteien reden von Sicherheit, aber nicht von der der Flüchtlinge ■ Aus Magdeburg Wolfgang Gast