Niedersachsens CDU gibt die Abstimmung über die Abschaffung des Abtreibungs-Informationsverbots doch nicht frei. Die Ärtzekammer-Chefin will es erhalten.
Am Landgericht Gießen beginnt die Berufung im Fall der Ärztin Hänel. Sie war verurteilt worden, weil sie Informationen zu Abtreibungen veröffentlichte.