Beim CSD in Münster ist ein Mann nach Schlägen gegen den Kopf gestorben, der Tatverdächtige befindet sich in U-Haft. Nun hat die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben.
Das Verbot gegen die „Querdenken“-Demonstrationen hätte man sich sparen können. Denn die Anstecklungsgefahr beim sommerlichen Open-Air-Happening ist gering.