Mollaths Einweisung in die Psychiatrie war Unrecht. Die Misshandlungsvorwürfe aber bleiben bestehen. Das Urteil ist ein auch Erfolg für den Rechtsstaat.
Er saß zu Unrecht jahrelang in der Psychiatrie. Nun wurde Gustl Mollath freigesprochen und bekommt eine Entschädigung. Als Gewalttäter gilt er dennoch.
Noch ein Sieg für Mollath: Das Bundesverfassungsgericht gab seiner Beschwerde gegen die Entscheidung zweier Gerichte statt. Bayerns Justizministerin Merk erntet Kritik.