Erneut gibt die Stiftung Preußischer Kulturbesitz NS-Raubkunst an Erben zurück. Gut so – aber warum geht das nicht auch bei Gebeinen aus kolonialer Zeit?
Kernige Halligbauern, norddeutsche Landschaften und Schäferhunde: Eine Ausstellung untersucht die Politik des Flensburger Museumsbergs rund um die NS-Zeit
Um kaum eine Sammlung wird erbitterter gestritten als um den Nachlass des Galeristen Alfred Flechtheim. Jetzt ziehen seine Erben in den USA vor Gericht.
Preußenstiftung beantragt vor US-Gericht, die Klage von Erben jüdischer Kunsthändler abzuweisen: Der Schatz sei weder NS-Raubkunst noch ein Restitutionsfall.
Wer wissentlich Raubkunst besitzt, soll sich bei einem Rechtsstreit nicht mehr auf eine Verjährungsfrist berufen können. Das fordert der Freistaat Bayern im Bundesrat.
Der bayerische Justizminister Winfried Bausback (CSU) will einen Teil der Werke von Gurlitt öffentlich ausstellen. Außerdem schlägt er eine Gesetzesänderung vor.