Geschäftsmäßige Sterbehilfe ist in Deutschland weiterhin verboten. Das Bundesverfassungsgericht lehnt Eilantrag zum vorläufigen Aussetzen des Verbots ab.
Die Beihilfe zur Selbsttötung ist derzeit straffrei. Bei aktiver Hilfe müssen Ärzte bisher mit Sanktionen rechnen. Das könnte sich in diesem Jahr ändern.