Die Berichterstattung der „SZ“ über die antisemitische Flugblattaffäre des bayrischen Ministers Hubert Aiwanger war zulässig. Die Presse darf nicht kuschen.
Der Presserat hat taz.de für die versehentliche, vorzeitige Veröffentlichung eines Nachrufs auf den verstorbenen emeritierten Papst Benedikt XVI. gerügt.
Im Sommer erschien in der FAZ ein Artikel, der suggerierte, Kinder von homosexuellen Paaren seien besonders missbrauchsgefährdet. Dafür wurde das Blatt nun gerügt.