Eine 20-jährige Studentin wird wegen ihres Kopftuchs gekündigt. Die Arbeitgeberin verstößt damit gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Ein Protokoll.
Das Kopftuchverbot in Frankreich stellt keine Verletzung der Religionsfreiheit dar. So urteilte der Europäische Menschenrechtsgerichtshof gegen eine Sozialarbeiterin.
Er habe nicht vor, das Neutralitätsgesetz zu ändern, teilte der Berliner Innensenator mit. Das Kopftuch bleibt Lehrerinnen in der Hauptstadt damit verboten.
Stärkung der Religionsfreiheit, ein richtiger Schritt: Die Reaktionen auf die Entscheidung, Kopftücher nicht pauschal zu verbieten, sind fast überall positiv.
Die Karlsruher Richter revidieren ihre Rechtsprechung: Künftig soll eine „konkrete Gefahr“ als Grundlage für ein Kopftuchverbot bei Lehrerinnen gelten.