Das Bundesverfassungsgericht treibt die Politik in Sachen Gleichstellung vor sich her. In der Sache hat es recht. Dass es diese Rolle übernimmt, ist neu.
Das Waffenrecht wird nicht verschärft. Karlsruhe weist die Klagen von Hinterbliebenen der Winnenden-Opfer zurück. Aber der Gesetzgeber hat einen weiten Spielraum.
Ein 14-Jähriger machte einer 13-Jährigen einen Knutschfleck. Deswegen sollte er eine DNA-Probe für die Datei rückfallgefährdeter Sexualstraftäter abgeben.
Homosexuelle können die adoptierten Kinder ihrer Lebenspartner nicht adoptieren – verheiratete Heteros schon. Jetzt wird entschieden, ob das verfassungswidrig ist.
Aus der Sicherungsverwahrung entlassene Straftäter werden oft weiter überwacht. Doch das Verfassungsgericht warnt: ohne ein entsprechendes Gesetz sei das illegal.
Zuletzt wurde die KPD verboten: im Jahr 1956. Seitdem hat sich viel geändert. Deshalb ist unklar, was bei einem Verbotsverfahren gegen die NPD das Ergebnis wäre.
300.000 Mal wurde die Anti-Terror-Datei seit 2007 abgefragt. Das Bundesverfassungsgericht prüft nun, ob die Zusammenarbeit gegen das Grundgesetz verstößt.