Sieg für die kleinen Parteien: Das Verfassungsgericht kassiert die Drei-Prozent-Hürde bei Europawahlen. Schon die Wahlen im Mai müssen nach neuen Regeln stattfinden.
Die Verfassungsrichter halten den unbegrenzten Ankauf maroder Staatsanleihen durch die EZB für rechtswidrig. Vor
einem Urteil fragen sie aber den EuGH.
Falls die Überwachung ihrer Abgeordneten nicht beendet wird, will die Linkspartei wieder vor das Verfassungsgericht ziehen. Schon Ende Januar könnte sie klagen.