Das Karlsruher Votum zu Paritätsgesetzen zeigt: Vorgaben für Parlamente mit gleich vielen männlichen wie weiblichen Abgeordneten bleiben ein Wunschtraum.
Das BVerfG sieht keine Pflicht, Wahllisten mit gleich vielen Frauen wie Männern zu besetzen. Ob gesetzliche Vorgaben überhaupt möglich wären, ist offen.