Eine Frau wollte eine übers Netz verkaufte Uhr nicht zurücknehmen. Ob sie als Händlerin behandelt werden soll, komme auf die Gewinnabsicht an, urteilte der EuGH.
Vier Paare hatten gegen die Kirchensteuer geklagt, weil der konfessionslose Partner mitzahlen muss. Der EuGH wies die Klage zurück, weil die Steuer nicht staatlich ist.