Die Suchmaschine Google hat begonnen, Einträge auf Antrag von Bürgern zu löschen. Der Konzern kommt damit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes nach.
Europaweit haben am ersten Tag schon 12.000 Menschen einen Löschantrag bei Google gestellt. Nach Kritik von Datenschützern wurde das Antragsformular geändert.
Das Urteil des EuGh heißt nur, dass künftig nicht nur Google, sondern auch Betroffene an den Suchergebnissen herumschrauben. Klarheit schafft es nicht.
Der Europäische Gerichtshof hat keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Besteuerung von Wertpapierdeals. Die britische Regierung kann aber neu klagen.
Künstler haben nur Anspruch auf eine Vergütung, wenn ihre Werke legal kopiert werden. Mit diesem Urteil will der Europäische Gerichtshof das Urheberrecht stärken.
Der Europäische Gerichtshof hält das Blockieren von illegalen Filmseiten wie kino.to für zulässig. Das dürfe aber legale Angebote nicht beeinträchtigen.