Im Rechtsstreit um seine Auslieferung an die USA darf Julian Assange Berufung einlegen. Damit geht das Tauziehen vor dem höchsten britischen Gericht weiter.
Die US-Anwältin fordert eine Neueinschätzung zum psychischen Zustand des Wikileaks-Gründers Assange. Die war bei der Ablehnung der Auslieferung relevant.