Im wohl letzten NS-Prozess bricht ein früherer SS-Mann sein Schweigen. Beihilfe zum Mord an 170.000 Menschen, so lautet die Anklage.
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Quelle: taz
Ressort: Aktuelles
Typ: Bericht
Das Verfahren gegen eine 92-Jährige wird vorerst ausgesetzt. Bei einem Wachmann wird die Verhandlungsfähigkeit geprüft.
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Typ: Bericht
Für die Verteidigung ist der Angeklagte „sterbenskrank“, der Staatsanwalt hält das für eine Inszenierung. Jetzt will das Gericht seine Gesundheit umfassend prüfen lassen.
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Typ: Bericht
Beim Verfahrensauftakt fehlt der 95-jährige Angeklagte, dem 3.681-fache Beihilfe zum Mord vorgeworfen wird. Ist er verhandlungsunfähig?
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Quelle: taz
Ressort: Schwerpunkt
Typ: Bericht
Der Angeklagte, ein ehemaliger SS-Wachmann, ist jetzt 94. Macht ein Prozess heute noch Sinn? Der Nebenkläger Justin Sonder findet: ja. Eine Begegnung.
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Quelle: taz
Ressort: Schwerpunkt
Typ: Bericht
Weitere Zeugen sagen im Detmolder Prozess über den Alltag in Auschwitz aus. Eine Erklärung des Angeklagten wurde angekündigt.
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Typ: Bericht
Der Umfang der Anklage gegen früheren Auschwitz-SS-Wachmann Hanning geht weit über bisherige Prozesse in Deutschland hinaus.
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Quelle: taz
Ressort: Schwerpunkt
Typ: Bericht
Die DDR-Justiz hätte den 95jährigen Hubert Zafke schon vor Jahrzehnten anklagen können. Erst jetzt, im Februar 2016, kommt er vor Gericht.
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Quelle: taz
Ressort: Schwerpunkt
Typ: Bericht
In Detmold steht ein ehemaliger SS-Wachmann des KZ Auschwitz vor Gericht. Der Angeklagte streitet eine Beteiligung an Mord ab.
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Quelle: taz
Ressort: Inland
Typ: Bericht
Neues zum Fall des Generalstaatsanwalts Fritz Bauer: Er hat Verfahren gegen NS-Juristen eingestellt. Tragik oder der Wille zum Rechtsstaat?
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Quelle: taz
Ressort: Kultur
Typ: Kolumne
Im Juli ist ein 94-jähriger ehemaliger SS-Mann verurteilt worden. Der Historiker Frank Bajor über die Frage, warum vielen der Prozess gar nicht erst gemacht wurde.
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Quelle: taz Nord
Ressort: Nord Aktuell
Typ: Bericht
Vor 50 Jahren endete der erste Auschwitz-Prozess, im Juli der wohl letzte. Peggy Parnass, deren Eltern im KZ ermordet worden, ist wütend, dass es nur so wenige gab.
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Quelle: taz Nord
Ressort: Schwerpunkt
Typ: Interview
Klarer Fall von Unwillen in Jusitz und Politik: Lange fehlten die Rechtsgrundlagen, um die Verbrechen von Auschwitz zu bestrafen.
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Quelle: taz
Ressort: Kultur
Typ: Bericht
Im Auschwitz-Prozess hat die Verteidigung Revision eingelegt. Weil ein Verfahren gegen Gröning schon 1977 eingestellt wurde, stehe ihm jetzt Strafmilderung zu.
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Typ: Bericht
Sie fordert eine Verurteilung wegen Mordes, nicht nur wegen Beihilfe. Deshalb hat die Nebenklage im Prozess gegen Oskar Gröning Revision eingelegt.
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Typ: Bericht
Im Prozess berichteten Überlebende von ihrem Leid. Oft zum ersten Mal vor einem deutschen Gericht. Mit großen Zweifeln, doch es hat ihnen geholfen.
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Quelle: taz
Ressort: Aktuelles
Typ: Bericht
Oskar Gröning gilt als „Buchhalter von Auschwitz“. Das Landgericht Lüneburg hat nun den früheren SS-Mann zu vier Jahren Haft verurteilt.
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Typ: Bericht
Im Plädoyer argumentieren Grönings Anwälte, der 94-Jährige habe keinen „offensiven Beitrag“ zum Holocaust geleistet. Am Mittwoch folgt das Urteil.
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Quelle: taz
Ressort: Inland
Typ: Bericht
Ein ehemaliger SS-Mann gestand im Prozess, sich an den Opfern des KZs bereichert zu haben. Ein Großteil der Strafe soll aber als bereits verbüßt betrachtet werden.
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Typ: Bericht
Der ehemalige SS-Mann Oskar Gröning gibt im Lüneburger Auschwitz-Prozess eine Erklärung ab. Und er bereut seine Taten.
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Quelle: taz
Ressort: Inland
Typ: Bericht
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