Noch immer gibt es viele offene Fragen zur Mordserie der rechten Terrorzelle. In Bayern befasst sich nun ein weiterer Untersuchungsausschuss mit dem NSU.
Laut Bundesverfassungsgericht verstoßen Befugnisse des bayerischen Verfassungsschutzes gegen das Grundgesetz. Dabei geht es insbesondere um Überwachungstechnik.