Alle Jahre wieder: die Betriebskostenabrechnung. Es gibt 17 Arten von gesetzlich zulässigen Betriebskosten. Welche Nebenkosten auf den Mieter umgelegt werden sollen, ist vertraglich festzuhalten. Achtung bei dem Posten „Sonstiges“!
Patientenverfügung: Je genauer sie formuliert ist, desto größer ist die Chance, dass sich jemand daran hält. Wer dazu in der Lage ist, sollte sie handschriftlich anfertigen und mindestens etwa alle zwei Jahre aktualisieren