■ Der Kongreß der Kommunistischen Partei beschließt eine Straffung des Parteiapparats und weitere Abkehr von „ökonomischen Anreizen“ nach sowjetischem Muster/ „Anpassung an Realitäten“
■ Oder eben nicht: Im deutsch-deutschen Einigungsvertrag ist festgehalten, daß die Bundesrepublik die Arbeitnehmer der verblichenen DDR nicht übernehmen muß