DDR-Recht bleibt für Übergangszeit erhalten
DDR-Justizminister plädiert nach bundesdeutscher Justizministerkonferenz für Übernahme von Fristenregelung / Zweierlei deutsches Recht für die Übergangszeit / Paragraph 218 soll zunächst nicht angeglichen werden / Erfassungsstelle Salzgitter soll Arbeit beenden ■ Aus München Luitgard Koch
1.6.1990