Jeder siebte Bundesbürger ist von Armut bedroht. Die Schwelle in Deutschland ist allerdings fast viermal so hoch wie in Lettland und auch weit höher als in anderen EU-Ländern.
Neue "Vätermonate" und längeres Teilelterngeld sind Finanzminister Schäuble zu teuer. Doch die Verlängerung der Vätermonate könnte das Leben von Paaren richtig verändern.
Der paritätische Wohlfahrtsverband wirft der "Bild"-Zeitung Falschinformation durch irreführende Berechnungen vor. Eine gerichtliche Entscheidung zu Regelsätzen kommt am 9. Februar.
Der Sozialhistoriker Promberger sagt: "Wir müssen uns überlegen, wie wir Lebensleistungen respektieren" und plädiert für eine moderate ALG-I-Verlängerung und eine differenzierte Sicht auf Armut.
Die Flexibilisierung im Einzelhandel vertieft die Gräben zwischen den Geschlechtern. Trotz Weiterbildung bleiben Frauen lieber nur Verkäuferin, hat eine Studie herausgefunden.
Das Bundessozialgericht urteilt: Heizkosten dürfen nicht pauschaliert werden. Für unbrauchbar gewordene Möbel nach einem Umzug muss das Jobcenter zahlen.
Die Erwerbslosenzahlen sind saisonbereinigt kaum gestiegen, aber 1,1 Millionen Menschen ackern in Kurzarbeit. Vor allem für junge Leute wird es immer kritischer.
Gesundheitsministerin Schmidt möchte den Begriff der "Pflegebedürftigkeit" erweitern. Davon sollen Demente profitieren. Die Kostenfrage ist noch ungeklärt.
Das Urteil zur Unterhaltsversagung für eine "untreue" Ehefrau stößt auf Kritik des Juristinnenbundes. Schließlich könne ja auch der Mann schuld am Scheitern der Ehe sein.
Für sechs weitere Branchen hat der Bundestag die Einführung von Mindestlöhnen beschlossen. Über die genaue Lohnuntergrenze für PflegerInnen wird nun verhandelt.
Die Zahl der Arztkontakte in Deutschland ist um 8,4 Prozent gestiegen, Wartezimmer werden immer voller. Die Wirkung der Praxisgebühr ist damit verflogen.
Den Dschungel der Massnahmen zu lichten - das ist das Ziel der Reform der "arbeitsmarktpolitischen Instrumente". Gemeinden, die Arbeitslose in Eigenregie betreuen, protestieren dagegen.
Das Einkommen von Stiefvätern in nichtehelichen Gemeinschaften wird auf Hartz-IV-Anspruch des "fremden" Kindes angerechnet, urteilt das Bundessozialgericht.