Wenn die letzten Briefe zu spät angekommen sind
Was geschieht mit E-Mail-Konten, deren Inhaber verstorben sind? Müssen die Mails, die posthum eingehen, gelöscht oder dürfen sie geöffnet werden? Und von wem? Juristen raten dazu, schon beim Abschluss des Vertrags mit dem Provider diese Frage zu klären, das spart den Erben Ärger
27.3.2003