Das Verwaltungsgericht hebt das Verbot der Talat-Pascha-Demo auf. Begründung: Einen Genozid zu leugnen beleidige nicht unbedingt dessen Opfer. Nach einer gestrigen Kranzniederlegung darf auch der Protest am Samstag stattfinden
... Aufhebung des Demoverbots Beschwerde eingelegt. Sophie Diesselhorst Alke Wierth
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Quelle: taz Berlin
Ressort: Berlin Aktuell
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