■ Bundeskabinett benennt zweitausend Soldaten für einen eventuellen Einsatz im Kriegsgebiet und regelt bereits die Entschädigung für den Fall der Gefangennahme
■ Bundeskabinett benennt zweitausend Soldaten für einen eventuellen Einsatz im Kriegsgebiet und regelt bereits die Entschädigung für den Fall der Gefangennahme