Wenn er will, darf der inzwischen volljährige Serienstraftäter Muhlis A. in Deutschland leben. Das Bundesverwaltungsgericht entschied grundsätzlich: Wer hier geboren ist, hat starke Rechte
.... BVerwG 1 C 8.02) SEBASTIAN SEDLMAYR inland SEITE 6
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Quelle: taz
Ressort: Seite 1
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