Haft für Mißbrauch von Patientinnen
■ Fünfeinhalb Jahre Gefängnis für Mediziner, der Patientinnen betäubte und sexuell mißbrauchte / Bochumer Landgericht hält dem Arzt „integre Persönlichkeit“ zugute / Im Gerichtssaal verhaftet / Kein Berufsverbot
26.3.1987