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■ Seit 1. August kann jeder wegen Drogen am Steuer bestraft werden, wenn diese in kleinsten Dosen im Blut nachweisbar sind. Doch die eingesetzten Testgeräte arbeiten noch nicht zuverlässig
■ Verschärftes Straßenverkehrsgesetz: 3.000 Mark Buße für Drogenrückstände im Blut
■ Dachverband der Organisation für Leute, denen Justitia wegen Drogen Ärger macht, beantragt die Gemeinnützigkeit
Brauereitechnologie, Vorderasiatische Altertumskunde und andere Orchideenfächer führen ein bedrohtes Dasein ■ Von Matthias Fink